Altersdiskriminierung in der Sexualmedizin?
Altersdiskriminierung in der Sexualmedizin? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss. Geklagt hatte eine Seniorin (geb. 1952) aus Hannover, die nach den Wechseljahren an [hier geht´s weiter…]