Legal vermittelte Betreuungskräfte aus Polen: Ein wichtiger Baustein im deutschen Pflegesystem

Legal vermittelte Betreuungskräfte aus Polen: Ein wichtiger Baustein im deutschen Pflegesystem

Viele Menschen werden heute immer älter und sind im hohen Alter nicht selten auf Unterstützung angewiesen. Wer nicht das Glück hat, dass Angehörige das für einen übernehmen, kann die Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte in Anspruch nehmen. Hier ein Überblick, warum diese Betreuungskräfte aus Osteuropa eine gute Alternative zu anderen Versorgungsvarianten sein können.

Zu Hause ist es doch am schönsten

Die meisten wünschen sich, zu Hause in den eigenen vier Wänden zu bleiben, ein ambulanter Pflegedienst ist aber häufig nicht ganz ausreichend. Häufig brauchen Senioren jemanden, der ihnen zu Hause tagsüber und manchmal auch nachts zuverlässig zur Seite steht. Der ambulante Pflegedienst kann diesen Anspruch nicht erfüllen. Eine 24-Stunden-Betreuung mit heimischen Pflegekräften ist für die meisten unbezahlbar, eine Betreuung durch osteuropäische Arbeitskräfte oft eine gute Alternative.

Herkunft und Aufgaben der Betreuungskräfte

Heute kommen Betreuungskräfte aus vielen osteuropäischen Ländern (z. B. Polen, Rumänien, Bulgarien, Serbien). Dabei sind diese Kräfte kein Ersatz für medizinisches Personal, sondern decken den zusätzlichen Bedarf ab, den zu Hause lebende Senioren haben. Die Betreuungskräfte sind zusätzlich zur ambulanten Versorgung durch Fachkräftetätig, und zwar in den folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • typische Haushaltsarbeiten (z. B. Kochen, Waschen, Putzen)
  • einfache Grundpflege (z. B. Hilfe beim Waschen, Haare kämmen, Anziehen)
  • Hilfe bei der Mobilisation
  • Einkaufen und Müll rausbringen
  • Gesellschaft bieten (z. B. Kartenspiele, Vorlesen, Gespräche und Spaziergänge)

Hinweis: Sämtliche Tätigkeiten, für die eine Fachausbildung (z. B. ambulanter Pflegedienst) erforderlich ist, dürfen von Arbeitskräften der 24-Stunden-Betreuung nicht ausgeübt werden! Etwa Medikamentengabe, Spritzen, Verbände und andere Tätigkeiten der Behandlungspflege.

Entlastung der Angehörigen

Die 24-Stunden-Betreuung ist oft eine deutliche Entlastung für Angehörige, entweder über einen längeren Zeitraum oder auch für kurze Zeit, damit diese sich mal eine Auszeit nehmen und in den Urlaub fahren können. Die Senioren sind in der Zeit gut versorgt und genießen eine weitgehend flexible Tagesgestaltung. Je nach verfügbarem Platz können Betreuungskräfte direkt in der Wohnung wohnen, sofern hier ein separater Raum zur Verfügung steht.

Wichtig zu wissen: Alle Betreuungskräfte leisten eine festgelegte Anzahl an Stunden pro Woche und stehen nicht rund um die Uhr zur Verfügung, auch wenn der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ dies vermuten lässt. Brauchen Senioren auch nachts gelegentlich Hilfe, muss dies in der vereinbarten Stundenanzahl pro Woche berücksichtigt werden. Benötigt ein Senior mehr Betreuung als die festgelegten Stunden, kann dies durch mehrere Betreuungskräfte realisiert werden.

Urlaubszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen müssen, wie in anderen Arbeitsverhältnissen auch eingehalten, der gesetzliche Mindestlohn gezahlt plus Sozialabgaben abgeführt werden. Um Überlastungen zu vermeiden, sollten die genauen Arbeitszeiten, Urlaubszeiten, Kündigungsfristen und der Leistungsumfang vertraglich geregelt werden.

Was kostet die Betreuung?

Die Kosten hängen davon ab, welches Beschäftigungsmodell gewählt wird und ob der Senior einen Pflegegrad hat. Im Arbeitgebermodell ist der Senior bzw. dessen Angehöriger der Arbeitgeber und zahlt Lohn, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern sowie die gesetzliche Unfallversicherung, Kost und Logis. Im Entsendemodell ist eine Agentur der Auftraggeber der Betreuungskraft und wickelt alle Zahlungen ab. Die Kosten lassen sich durch die Zuschüsse der Pflegeversicherung verringern, und zwar in Form von Pflegegeld, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad bestimmt wird.

Tipp: Die Ausgaben können (je nach Beschäftigungsmodell) unter dem Punkt „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden!