Pflege im eigenen Zuhause: Diese Zuschüsse stehen einem zu
Einer der größten Wünsche von pflegebedürftigen Personen kann mit der Pflege im eigenen Zuhause erfüllt werden – im Rahmen dessen können sie schließlich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Vor einem Umzug in ein betreutes Wohnen oder eine Pflegeeinrichtung haben viele Senioren große Sorge. Das ist nachvollziehbar und verständlich, denn derart einschneidende Veränderungen können im Alter eine besonders große psychische Belastung darstellen.
In diesem Zusammenhang ist nicht zu vernachlässigen, dass auch, wenn die Pflege zum Großteil durch die eigenen Angehörigen ausgeführt wird, dennoch zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Unterstützungs- und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch die renommierte 24h Pflege in München. So können auch die Angehörigen ihre wohl verdiente Auszeit in Anspruch nehmen und sind bei der Pflege nicht auf sich allein gestellt.
Daneben existiert ebenfalls eine große Anzahl an finanziellen Zuschüssen, die in Anspruch genommen werden können, sollten Pflegebedürftige in ihrer heimischen Umgebung wohnen bleiben. Welche das sind beziehungsweise wofür diese besonders gerne verwendet werden, wird im folgenden Artikel erklärt.
Häusliche Pflege: Das sind die möglichen Zuschüsse
Selbstverständlich fallen für die Pflege im eigenen zuhause Kosten an, die keineswegs zu vernachlässigen sind. Diese ergeben sich nicht nur durch die jeweiligen Dienstleistungen eines Pflegedienstes, sondern in vielen Fällen auch durch den Erwerb von nötigen Pflegeprodukten und Umbaumaßnahmen – ohne diese ist die Pflege in den eigenen vier Wänden schließlich kaum möglich.
Abhängig von dem vorliegenden Pflegegrad, können verschiedene Zuschüsse in Anspruch genommen werden, wenn sich für die häusliche Pflege entschieden wird. Einige davon werden regelmäßig jeden Monat bezahlt, in anderen Fällen handelt es sich um Zuschüsse, deren Auszahlung einmal pro Jahr erfolgt.
Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen sollten die ihnen zustehenden Zuschüsse unbedingt nutzen. Der eigene Anteil an den Kosten für die Pflege lässt sich auf diese Weise bereits maßgeblich reduzieren. Daneben stehen den pflegebedürftigen Personen jedoch auch in vielen Fällen kostenfreie Hilfsmittel zu, wie etwa ein Patientenlift oder ein Elektromobil.
Wie hoch die jeweiligen Zuschüsse in den unterschiedlichen Bereichen im Einzelfall ausfallen, ist in der Regel vor allem von dem vorliegenden Pflegegrad abhängig.
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Besonders profitiert werden kann in diesem Zusammenhang zum Beispiel in Form der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Durch diese wird der Alltag der Betroffenen im Rahmen der Pflege im eigenen Zuhause maßgeblich erleichtert, daneben erfahren jedoch auch pflegende Angehörige eine nicht zu vernachlässigende Entlastung bei ihren Tätigkeiten.
Durch unterschiedliche Umbaumaßnahmen wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Wohnraum der pflegebedürftigen Person so angepasst und ausgestattet wird, dass sich die Pflege für alle Beteiligten gleich wesentlich einfacher gestaltet. Schon ab dem Pflegegrad 1 wird von der Pflegekasse für die entsprechenden Maßnahmen, pro pflegebedürftiger Person, ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung gestellt. Pro Pflegehaushalt können maximal insgesamt 16.000 Euro für die Umbaumaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Einer besonders großen Beliebtheit, unter den Möglichkeiten für die Verbesserung des Wohnumfeldes, zählen etwa Liftlösungen, wie Sitzlifte, in Treppenhäusern, Umbauten im Badezimmer, vor allem im Bereich der Badewanne und der Dusche sowie auch vollständige Sanierungen um das Badezimmer altersgerecht zu gestalten.