Ambulante Krankenpflege

Ambulante Krankenpflege

Ambulante Krankenpflege

Dass die persönlichen Kräfte im Laufe des Lebens nicht mehr das gleiche Niveau wie in jungen Jahren haben, ist ein natürlicher Prozess, vor dem kein Mensch gefeit ist. Um die Zeit nach dem Renteneintritt und das Leben dennoch so umfassend wie möglich genießen zu können, gibt es passende Unterstützungsangebote. Eine von ihnen ist die ambulante Krankenpflege, welche sich von der stationären Pflege unterscheidet. Welche Dienstleistungsangebote fallen in den Bereich der ambulanten Krankenpflege und was hat es mit Sachleistungen auf sich? Dieser Beitrag bietet Senioren einen kleinen Überblick und nennt, für wen sich die ambulante Pflegeform sehr gut eignet.

An diese Personen richten sich ambulante Krankenpflegeleistungen

Das Ziel einer solchen Pflege ist es, die Lebensqualität gesundheitlich eingeschränkter Senioren zu verbessern. Hierbei geht es um schwerwiegendere Erkrankungen, die ein eigenständiges Leben wie einst unmöglich machen. Ist der Bedarf nach einer Pflege durch Dritte gegeben, nehmen sich zunächst viele Anhörige dieser Aufgabe an. Sie umsorgen ihre erkrankten Angehörigen und stoßen häufig faktisch wie mental an ihre Grenzen. Insbesondere Angehörige, die selbst noch einer geregelten Arbeit nachgehen, können den Pflegebedarf meist nicht vollständig abdecken. An dieser Stelle springt ein ambulanter Krankenpflegedienst ein.

Leistungsprofil einer ambulanten Krankenpflege

Die Aufgabenbereiche eines ambulant tätigen Krankenpflegedienstes umfassen folgende Kernbereiche:

  • Krankenpflege im häuslichen Umfeld (Medikamentengabe, Setzen von Injektionen, Verbandswechsel)
  • Körperbezogene Maßnahmen (Körperpflege, Motorikförderung, Ernährung)
  • Soziale Betreuung im Alltag (Begleitperson bei Spaziergängen, Unterstützung bei der Orientierung)
  • Hilfe im Haushalt (Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Zubereitung von Mahlzeiten)
  • Angehörigenberatung zur Organisation erforderlicher Leistungen (Fahrdienste, Krankentransporte, Essenslieferungen)

Die Bedeutung der Pflegesachleistungen hinsichtlich des Leistungsumfangs

Welche Leistungen im Rahmen der ambulanten Krankenpflege vom mobilen Pflegedienst übernommen werden, orientiert sich an den von der Krankenkasse freigegebenen Pflegesachleistungen. Geht es um die Bedürftigkeit im Hinblick auf die angestrebte Pflege, werden fünf verschiedene Pflegegrade unterschieden.

Beim Pflegegrad 1 greift ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit 125 Euro. Diesen Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige nutzen, um sich selbst zu versorgen. Die körperbezogene Selbstversorgung ist bei den Entlastungsbeträgen in den Pflegegraden 2 bis 5 ausgeschlossen. Sie wird stattdessen durch Sachleistungen – ausgeführt vom ambulanten Krankenpflegedienst – ersetzt. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 erhalten hierfür monatlich 724 Euro und bei Pflegegrad 3 1.363 Euro. Hat die Krankenkasse den Pflegegrad 4 freigegeben, werden 1.693 Euro gezahlt. Der höchste Pflegegrad 5 wird aktuell mit 2.095 Euro beziffert.

Wer betreut Senioren, die eine ambulante Krankenpflege in Anspruch nehmen?

Sich beim Betreuungspersonal zu jeder Zeit gut aufgehoben zu fühlen, ist für Pflegebedürftige essenziell. Daher stellt sich für betroffene Senioren die Frage, welche Qualifikation das Krankenpflegepersonal mitbringt. Hierfür gibt es strenge Regelungen. Pflegekräfte müssen in ihrem Beruf eine Ausbildung sowie entsprechende Zusatzqualifikationen nachweisen können. Dies ergibt sich aus dem § 71 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch). Eine Übernahme der Krankenpflegeleistungen durch Quereinsteiger ohne Fachausbildung hingegen ist nicht gestattet.

Fazit

Die ambulante Krankenpflege findet – anders als die stationäre Pflege in einem Hospiz oder Pflegeheim – im eigenen Haushalt der pflegebedürftigen Person statt. Senioren können somit ihr gewohntes Umfeld solange wie möglich beibehalten und erhalten effektive Unterstützung – sei es im Bereich der Körperpflege und Versorgung mit Mahlzeiten oder aber auch bei der Medikamentengabe.