Altersgerechtes Wohnen – auch im Alter mobil und selbstständig Zuhause bleiben
Die meisten Menschen haben im Alter nur den einen Wunsch – ihre vertraute Wohnung nicht zu verlieren und im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben und nicht in ein Pflegeheim zu müssen. Das ist auch absolut möglich. In den meisten Fällen sind altersgerecht bauliche Veränderungen möglich und auch finanzierbar, um die liebgewonnene Wohnung oder das Haus barrierefrei zu machen und damit altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Sie haben sich jetzt im höheren Lebensalter natürlich sicher auch schon die entscheidende Frage gestellt: Wie kann ich auch mit den meist unvermeidlichen körperlichen Einschränkungen, die das fortgeschrittene Alter nun einmal mitbringt, trotzdem in meiner vertrauten Wohnung bleiben? Natürlich wollen Sie auf keinen Fall Ihre Selbständigkeit verlieren und die eigenen vier Wände gegen ein anonymes Pflegeheim tauschen. Dieser Wunsch ist nicht nur verständlich, sondern auch in der Realität durch altersgerechtes Wohnen umzusetzen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie ihre Wohnung oder Ihr Haus barrierefrei umbauen können. Wenn Sie Mieter sind, haben Sie sogar einen Rechtsanspruch darauf, dass bauliche Veränderungen an Ihrer Mietwohnung oder dem gemieteten Haus vorgenommen werden. Der Vermieter kann das nicht einfach untersagen. Und die Kranlenkasse bzw. Pflegekasse zahlt einen erheblichen Teil der Kosten dazu, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben.
Gesetzliche Regelung schützt die Betroffenen altersgerecht wohnen zu können
Der Gesetzgeber hat die Barrierefreiheit für altersgerechtes Wohnen gesetzlich eindeutig definiert. Allgemein gesagt gilt eine Wohnung oder ein Haus dann als barrierefrei, wenn der Zugang und die Nutzung aller Räume auch für Menschen mit Einschränkungen., altersbedingten Handikaps oder Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe möglich ist. Das gilt auch dann, wenn diese Gruppen Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren für die Fortbewegung und Mobilität nutzen müssen. Dann müssen in der Praxis Treppenstufen altersgerecht durch eine Rampe oder andere bauliche Veränderungen mit umbauen umgesetzt werden. Und die Türen müssen eine bestimmte Breite aufweisen, damit Rollstühle hindurchpassen.
Viele Einzelmaßnahmen geben wieder Sicherheit Zuhause – altersgerecht umbauen
Das Leben zu Hause ist mit dem umbauen zu einer barrierefreien Wohnung, in der auch mit Rollstuhl oder Rollator alle Räume zugänglich sind, aber noch nicht garantiert. Zusätzlich müssen zahlreiche Einzelmaßnahmen beim Umbauen und Umgestalten umgesetzt werden, um das selbstständige Leben zu Hause weiter möglich zu machen. Dazu gehört, dass es keine Stolperfallen in der Wohnung gibt, neben den Absätzen an Treppen und Türen betrifft das auch Teppich und Möbel, die nicht als Stolperfallen wirken dürfen.
Zusätzlich können Sie auch Haltegriffe im Bad und im Flur und allen Räumen anbringen lassen, um Ihnen das sichere Gehen zu ermöglichen. Was Sie sonst noch machen können, um Stürze im eigenen Zuhause zu vermeiden, ist eigentlich ganz einfach. Wenn Sie zum Beispiel Tabletten einnehmen, die zu Bewusstseinsstörungen führen können, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen, wie derartige unerwünschte Nebenwirkungen und Gefahren vermeiden oder reduziert werden können. Außerdem ist selbstverständlich, dass die Sehhilfen immer auf dem neusten Stand sind. Das gilt auch für die Versorgung mit Hörsystemen.
Treppenlift oft beste Lösung bei Treppen für altersgerechtes Wohnen
Gerade das Treppensteigen wird oft im Alter problematisch. Hier bietet sich altersgerecht die Montage eines Treppenliftes an. Wenn Sie Sorge haben, dass Sie das nicht bezahlen können, ist das in vielen Fällen unbegründet. Die Pflegekasse zahlt pro Pflegebedürftigen bis zu 4000 Euro dazu. Bei einem Ehepaar sind das verdoppelt sogar 8000 Euro. Wenn der Treppenlift meist um die 10000 Euro kostet, ist Ihr Eigenanteil gar nicht so hoch. Sie dürfen aber bei der Antragstellung keinen Fehler machen.
Sie können sich auf Treppenlift direkt gut über Treppenlifte informieren.
Sie dürfen auf keinen Fall erst den Einbau veranlassen und dann den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Nachträglich wird dieser Zuschuss für den Treppenlift nämlich nicht bewilligt. Sie müssen zuerst einen Pflegegrad feststellen lassen und später den Kostenvoranschlag beim Treppenlifte-Anbieter einholen. Dann können Sie den Antrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse stellen. Dabei ist es auch möglich, das Sie sich für einen gebrauchten Treppenlift, der günstiger ist, entscheiden. Der Zuschuss der Pflegekasse bleibt trotzdem gleich. So könne Sie unter Umständen einen Treppenlift erhalten, auch wenn Sie nicht soviel Geld für den Eigenanteil übrig haben. Es sind auch Modelle mit Ratenzahlung möglich. Den Zuschuss erhalten Sie trotzdem. Ganz wichtig ist nur, dass Sie die Reihenfolge beim Antrag einhalten.