Das Testament: Eine Herausforderung für alte Menschen. Was beim Verfassen beachtet werden muss
Grundsätzlich kann jeder volljährige Mensch ein eigenhändiges Testament errichten, sofern er geschäftsfähig ist. Es bedarf nicht unbedingt der Mitwirkung eines Notars, in einigen Fällen kann sie allerdings von Vorteil sein. Für diejenigen, die Grund und Boden besitzen, ist ein notarielles Testament ein Muss. Wer die Gebühren des Notars sparen möchte, insbesondere, wenn er in Erwägung zieht, sein Testament noch einige Male abzuändern, der wird eine eigenhändige Errichtung vorziehen.
Das Gesetz verlangt zur Einhaltung der Form dabei eine vollständige handschriftliche Niederschrift. Nur diese kann später die Echtheit des letzten Willens beweisen. Gegebenenfalls werden anhand des Schriftbildes sogar Rückschlüsse auf den Vollbesitz der geistigen Kräfte des Erblassers gezogen. Denn dieser ist Voraussetzung für die Testierfähigkeit.
Das Testament sollte so verfasst werden, dass sein Inhalt unmissverständlich interpretiert werden kann. Abkürzungen dürfen benutzt werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte besser auf sie verzichtet werden. Auch muss ein „handschriftliches“ Testament nicht zwingend mit der Hand geschrieben sein. Wer aus körperlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist, kann ebenso Mund oder Fuß benutzen. Eine Vorschrift, ob Tinte, Kugelschreiber, Bleistift oder Tusche verwendet werden, gibt es nicht. Empfehlenswert ist, eine Schreibflüssigkeit zu wählen, die im Nachhinein nicht manipuliert werden kann.
Nachdem der Wille des Erblassers umfassend und vollständig wiedergegeben wurde, ist es wichtig, den letzten Willen in Schriftform eigenhändig zu unterschreiben. Damit bestätigt der Erblasser, dass er Urheber des Schriftstückes ist und dass seine Erklärung abgeschlossen ist. Die Angabe von Ort und Zeit ist ebenfalls wichtig, besonders wenn mehrere Testamente existieren sollten. Denn entscheidend ist nur der wirklich letzte Wille.